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Verkehrsrecht

Schneller als man denkt, ist man in einen Verkehrsunfall verwickelt. Die Fragen: Wer ist schuld? Wie wird mein Schaden reguliert? Bekomme ich auch den Mietwagen voll bezahlt? Wie hoch ist das Schmerzensgeld - der Verdienstausfall?

Habe ich strafrechtliche Konsequenzen und wenn ja welche - fahrlässige Körperverletzung, Trunkenheitsfahrt - zu befürchten?

Bei diesen Fragen kann ich Ihnen helfen und sie  auch verteidigen!
 

Rechtsanwalt und Schadengutachter beauftragen?

 

Jeder Autofahrer kann in einen Verkehrsunfall verwickelt werden.

Was ist in einem solchen Fall zu tun?

Daten notieren!

Unfallstelle wenn möglich fotografieren!

 

Sinnvoll ist es immer ein "Unfallprotokoll" z.B. vom ADAC im Fahrzeug zu haben, da in diesem Protokoll alle wichtigen Daten abgefragt werden.

 

In jedem Fall müssen Sie sich Name und Anschrift des Fahrers und Halters des Fahrzeugs, das Kennzeichen und wenn möglich die Haftpflichversicherung mit Versicherungsnummer notieren - grüne Karte! Gegebenenfalls fotografieren Sie dieses Dokument und die Unfallstelle mit Ihrem Handy

Sie haben als Geschädigter in einem Haftpflichtschadensfall immer das Recht einen eigenen, freien Gutachter mit der Erstellung des Schadensgutachtens zu beauftragen.

 

Sollte die Gegnerversicherung etwas anderes behaupten, was immer mal vorkommt, dann ist das falsch!! Ddie Gutachterkosten müssen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung in Höhe der Haftungsquote erstattet werden.

 

Mit einem freien Gutachter bekommen sie erfahrungsgemäß höheren Schadensersatz als wenn der Schaden von einem Versicherungsgutachter ermittelt wird.

 

Wenn sie sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung auch diese Kosten in Höhe der Haftungsquote erstatten.

 

Eine Selbstregulierung oder eine Regulierung des Schadens durch die Werkstatt kann ich nicht empfehlen. Die Regulierung durch die Werkstatt mag zwar im ersten Moment ganz praktisch sein, weil man sich weitere Wege erspart, in der Regel fehlt dort aber das notwendige Wissen, um alle Ihre Ansprüche in vollem Umfange geltend zu machen. In der Regel verlieren Sie dabei Geld. Schmerzensgeld, das Ihnen womöglich zusteht, wird von Werkstätten meist gar nicht reguliert.

 

In jedem Fall lohnt sich ein Informationsanruf beim Rechtsanwalt!

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© Rechtsanwalt Jörg Hintermayr